AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich sowohl für alle gegenwärtigen wie auch zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Robert Pana und seinen Kunden. Stehen die vorliegenden AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit RP in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch so gehen die vorliegenden AGB vor. Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, auch nicht wenn RP Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur wirksam, wenn diese durch RP schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von RP sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von RP. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten des Unternehmens RP und Subunternehmen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch RP zustande. RP bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass RP beauftragte Leistungen erbringt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, RP bei Auftragserteilung alle wesentlichen zur Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, insbesondere Termine, Start- und Zieladresse ,Anzahl der zu befördernden Personen, Art und Umfang von Gepäck/Transportgütern, mitzuteilen.

Sollten Tiere mit- oder alleine befördert werden, ist bei Auftragserteilung unbedingt die Art und die Rasse mitzuteilen. Zur besseren Organisation an unübersichtlichen Stellen z.b. Flughäfen, Bahnhöfen, usw. ist es hilfreich die Mobilfunk Telefonnummern der zu befördernden Person mitzuteilen. 

§ 3 Preis

Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die jeweils aktuellen Preislisten. Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich RP an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die jeweils geltende Umsatzsteuer wird stets ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Rechnung wird zeitnah nach Buchung bzw. Auftragsbeendigung erstellt. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist per Rechnung zu zahlen. Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtig.

§ 4 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss

Befördert werden Personen, Tiere sowie Waren und Dokumente mit einem hochmodernen exklusiven Beförderungsservice. Das jeweilige Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) versichert. 

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen oder Waren, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch ein bereits eingestiegener Fahrgast kann von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, wenn
er eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs darstellt. Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Waren, durch die Fahrgäste verletzt werden können. Sämtliche Gepäckstücke müssen im Kofferraum bzw. Gepäckabteil des Fahrzeugs untergebracht werden. Der Fahrer kann die Beförderung von Gepäckstücken ablehnen, die zu groß für den Kofferraum bzw. generell zu zahlreich sind, als dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann.
Tiere werden grundsätzlich mitbefördert. Jedoch müssen diese so untergebracht sein, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist. Ausnahmsweise besteht keine Beförderungspflicht für mitgeführte Tiere, wenn die besondere Gefährlichkeit des Tieres oder die Angst des Fahrers vor dem Tier dessen Fähigkeit beeinträchtigt, das Fahrzeug sicher zu führen. Dokumente gelten mit der Übergabe an den Adressorten bzw. seine Angestellten oder Hilfspersonen als zugestellt, es sei denn eine Persönliche Übergabe ist zuvor vereinbart. Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen des Fahrers ist unbedingt Folge zu leisten. Das Rauchen in den Fahrzeugen von RP ist generell untersagt. RP behält sich vor in Extremfällen unzurechnungsfähige Personen nicht zu befördern. Bei Verstößen gegen diese AGB-Regelung oder ungebührtem verhalten kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. Allerdings wird in der Regel eine vorangehende Mahnung durch den Fahrer erfolgen. In diesem Fall behält RP den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer, abzüglich der ersparten Aufwendung. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus dem nicht vertragsgemäßen Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug direkt, als auch gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber, sofern diese nicht identisch sind. In diesem Fall haften sie als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Sollten Fahrzeuge der Kunden benutzt werden, stellt der Kunde RP von jeglicher Haftung frei soweit gesetzlich zulässig. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistungen von RP nicht in Anspruch, so werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
Bei PKW/Minibus Einzel-Transfers, ein- und mehrtägigen Betreuungen:
Storno bis 48 Stunden vor Tag des Auftragsbeginn: kostenfrei
Storno nach 48 Stunden bis 12 h vor Auftragsbeginn: 50 % des Auftragswertes
Storno nach 12 h vor Auftragsbeginn oder nicht erscheinen: 100 % des Auftragswertes
Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei RP. Werden die Leistungen von RP ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.

§ 5 Haftung

Die Haftung der RP für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Kunden, die einen Vertrag mit RP als Unternehmer (=natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) abschließen, auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet RP für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird aber ebenfalls auf den regelmäßigen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von diesen Regelungen unberührt. Sollte RP einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog etc.) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Im Fall einer technischen Panne ist SC berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. RP ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar und deren Folgen nicht abwendbar waren.

§ 6 Schadensanzeige und Verjährung

Schäden oder anderwärtige Ansprüche des Kunden sind unverzüglich nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, sind diese binnen drei Tagen nach Auftragsbeendigung schriftlich anzuzeigen. Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Schaden unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.

§ 7 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Unternehmenssitz des RP, mithin München. Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand ebenfalls der Unternehmenssitz des RP, mithin Essen, wobei RP auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RP, um Wirksamkeit zu erlangen.

§ 8 Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit über Erkenntnisse, die wir über den Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit anlässlich der vertraglichen Vereinbarung erlangt haben. Wir verpflichten uns auch, unseren Mitarbeitern und Partnern eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung aufzuerlegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung endet nicht mit diesem Vertrag, sondern ist zeitlich unbegrenzt. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

§ 9 Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist an Dritte weiter gegeben werden. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe findet nicht statt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Klausel und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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